
Antrag zur Sitzung des Stadtrates am 26.09.2022
– Änderung der Altstadtsatzung zur Ermöglichung von PV-Anlagen –
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen beantragt, die Verwaltung möge die Altstadtsatzung der Stadt so überarbeiten, dass künftig verstärkt auch auf Hausdächer in der Altstadt Photovoltaik-Anlagen gebaut werden können.
Wir können uns folgende Änderung des ersten Absatzes von § 12 (Technische An- und Aufbauten) der Baugestaltungssatzung S830 („Altstadtsatzung“) vorstellen:
„(1) Photovoltaik, solarthermische und vergleichbare technische Anlagen sind grundsätzlich zulässig, wenn sie vom öffentlichen Straßenraum nicht einsehbar sind und nicht reflektierend wirken. Sie müssen dabei einen Mindestabstand von 2,00 m vom seitlichen Dachrand bzw. Ortgang aufweisen.“
Begründung:
Die Energiewende duldet keinerlei Aufschub mehr. Der Klimaforscher Mojib Latif hat dieser Tage gewarnt, die Erderwärmung sei möglicherweise nicht einmal mehr auf zwei Grad zu begrenzen (https://www.zdf.de/nachrichten/politik/klima-klimaforscher-mojib-latif-erderwaermung-100.html). Jeder Quadratmeter Dachfläche zur Nutzung der Sonnenenergie zählt.
Selbstverständlich unterstützen wir die berechtigten Belange des Denkmalschutzes, aber es könnte sein, dass wir an einen Punkt gelangen, an dem wir diese unter Umständen in die zweite Reihe stellen müssen. Wir sollten grundsätzlich auch die Besitzer von Altstadthäusern in die Lage versetzen, PV-Anlagen zu installieren.
Es gibt durchaus schon gelungene Beispiele von PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden (https://solar.htw-berlin.de/forschungsgruppe/pv2city/pv-und-denkmalschutz/). Und es ist jederzeit möglich, diese Anlagen mit dem Denkmalschutz zu versöhnen.
Zur weiteren Begründung bitte ich, Stadträtin Laura Weber das Wort zu erteilen.
Mit freundlichem Gruß,
Karl Bärnklau, Fraktionsvorsitzender
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