Mit Allgemeinverfügung gegen nicht angemeldete „Spaziergänge“

Foto: Beyerlein
Im Gegensatz zu vielen Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen halten sich die Teilnehmer der zunehmenden Zahl von Gegen-Demos der Impf-Befürworter an die gesetzlichen Bestimmungen. Foto: Walter Beyerlein

Eilantrag zur Sitzung des Stadtrates am 24.1.22

  • Erlass einer Allgemeinverfügung zu nicht angemeldeten Versammlungen im Zusammenhang mit dem Protest gegen Corona-Maßnahmen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Ausschussgemeinschaft Grün.Bunt.Weiden beantragt, die Stadt Weiden möge eine Allgemeinverfügung zu nicht angemeldeten Versammlungen im Zusammenhang mit dem Protest gegen Corona-Maßnahmen erlassen.

Begründung/Details:

  1. Der Antrag zielt auf die Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch nicht angemeldete Protest-Versammlungen („Spaziergänge“), bei denen weder Abstand zwischen den Teilnehmern gehalten wird, noch Masken getragen, noch Anweisungen der Polizei befolgt werden.
  2. Die Verfügung soll gelten für alle stationären oder sich fortbewegenden Demonstrationen bzw. „Spaziergänge“, für die die Anzeige- und Mitteilungspflicht gemäß Bayerischem Versammlungsgesetz nicht eingehalten wurde.
  3. Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen können selbstverständlich weiterhin abgehalten werden nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen. 

Zur weiteren Begründung bitte ich, Stadtrat Ali Zant das Wort zu erteilen.

Mit freundlichem Gruß,

Karl Bärnklau, AG-Vorsitzender

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