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Antrag zur Stadtratssitzung am 20.12.2004
Behindertenbeauftragter für Weiden
Sehr geehrter Her Oberbürgermeister Schröpf,
nach mündlicher Auskunft der Verwaltung (Herr Seibert) gibt es in Weiden noch keinen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen, wie das das neue Behindertengleichstellungsgesetz vom 25.Juni 2003 auch auf kommunaler Ebene verpflichtend vorgibt.
Ich beantrage daher die Bestellung eines solchen Beauftragten und schlage folgende Vorgehensweise vor:
1. Vorberatung im Sozialhilfeausschuss
2. Kontaktaufnahme mit den Weidener Wohlfahrtsverbänden und Gruppen der Behindertenselbsthilfe
3. Einholen einer Mustersatzung, wie sie von Städten vergleichbarer Größe bereits verwendet wird über den Bayerischen Städtetag
Nachdem diese Gesetz einstimmig im Landtag beschlossen wurde, wäre es schön, wenn auch auf kommunaler Ebene in einem konsensuellen Prozess eine solche Person gefunden werden könnte – vielleicht sogar Mensch, der selbst betroffen ist und so die Belange der Behinderten aus eigenem Wissen am besten vertreten kann.
Mit freundlichem Gruß
Gisela Helgath
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